Ambulante Hilfen zur Erziehung

– gemeinsam Wege finden –

Was heißt ambulante Hilfe zur Erziehung?

Kinder, junge Erwachsene und ihre Familien können durch vielfältige Faktoren in verwickelte Lagen und seelische Krisen geraten.

Ziel der ambulanten Hilfe ist die Förderung und Stärkung bereits vorhandener Fähigkeiten und die gemeinsame Entwicklung neuer Strategien, um mit belastenden Lebensumständen besser umgehen zu können. Hierfür werden insbesondere Angebote und Institutionen in der nahen Wohnumgebung der Familie und ihres privaten Umfelds genutzt.

Welche Form der Hilfe gewählt wird und wie intensiv sie sich gestaltet, hängt von den Stärken und den Bedürfnissen der Klienten ab. Die ambulante Hilfe ist immer Hilfe zur Selbsthilfe. Sie unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien in ihrem häuslichen Bereich und ihrem sozialen Umfeld dabei, alltägliche Anforderungen zu bewältigen. Sie wird durch die Fachkräfte der Regionalen Sozialpädagogischen Dienste in Absprache mit den bezirklichen Fachdiensten eingerichtet.

Welche Erziehungshilfen gibt es?

Die Betreuungshilfe/ Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) richtet sich an Kinder und Jugendliche, die besondere Probleme in der Familie, in der Schule oder am Arbeitsplatz haben. Für die Bewältigung ihrer individuellen Situation ist der Einbezug ihrer Familie und ihres sozialen Umfelds besonders bedeutsam. Im Vordergrund steht die Unterstützung altersgemäßen und selbstständigen Handelns.

Eine umfassendere Art der ambulanten Erziehungshilfe ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), die sich an die gesamte Familie richtet. Sie ist eine Kombination aus Beratung und Begleitung und unterstützt bei Fragen der Erziehung und der Bewältigung von Alltagsproblemen. Behördenangelegenheiten, Schul- oder Arbeitsplatzprobleme können gemeinsam bearbeitet werden.

Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer Familie oder in einer eigenen Wohnung leben. Ziel ist es, durch eine intensive Hinwendung an den Einzelnen, langfristig eine soziale Integration und eigenverantwortliche Lebensführung zu erreichen. Diese Hilfeform orientiert sich mit vielfältigen Hilfeangeboten eng an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen.

Was ist Familientherapie?

Familientherapie richtet sich an die gesamte Familie. Die Erwachsenen, die Kinder und Jugendlichen oder alle gemeinsam arbeiten mit den TherapeutInnen zusammen.

Die FamilientherapeutInnen unterstützen dabei:

  • die Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Familienmitglieds zu erkennen
  • seelische Krisen und psychische Verhaltensauffälligkeiten verstehen zu lernen
  • einen familienverträglichen Umgang mit (krankheitsbedingten) Krisen zu entwickeln
  • Denkanstöße und Handlungsideen für den Umgang mit wichtigen Institutionen wie z.B. Schule, Kita und Klinik zu entwickeln
  • für die Familie passende Unterstützungsmöglichkeiten in Berlin zu erschließen und zu nutzen

Die Gespräche können bei der Familie zu Hause oder in unseren Beratungsräumen stattfinden. Finden die Gespräche zu Hause statt, wird die Familie von zwei TherapeutInnen besucht.

In der Regel finden die Gespräche im zweiwöchigen Rhythmus statt. Wenn sich das Familienleben stabilisiert, können sich die Abstände vergrößern.

Familientherapie wird in der Regel für 6 bis 12 Monate in Zusammenarbeit mit den zuständigen Jugendämtern und den beteiligten Fachdiensten nach § 27 (3) SGB VIII vereinbart

Was ist ein Familienrat?

Das Verfahren des Familienrats kommt ursprünglich aus Neuseeland und ist ein Entscheidungsfindungsmodell. Die Familie entwickelt mit ihren Verwandten, Freunden und Bekannten eigene Lösungen für Familienprobleme.

Mit Unterstützung einer KoordinatorIn von der DER STEG gGmbH organisiert die Familie ihren eigenen Familienrat. Die Familie bestimmt wer teilnehmen soll, den Ort und die Zeit. Auch „Experten“ zu bestimmten Themen (z.B. LehrerInnen, MitarbeiterInnen aus Beratungsstellen, ÄrztInnen) können als Informationsgeber eingeladen werden.

Zu Beginn des Familienrates teilt die SozialarbeiterIn des Jugendamtes der Familie ihre Sorge mit, auf die der Plan Antwort geben soll. Die „Experten“ geben der Familie zusätzliche Informationen. In der sich anschließenden „privaten Familienzeit“, sind keine Fachkräfte mehr anwesend. Alle TeilnehmerInnen entwickeln jetzt gemeinsam einen Lösungsplan, für den sie hinterher Verantwortung übernehmen können.

Am Ende des Familienrats wird der Plan der SozialarbeiterIn des Jugendamtes vorgestellt und mit ihr abgestimmt. Anfang und Ende des Familienrates werden von der KoordinatorIn moderiert. In der „privaten Familienzeit“ bleibt sie in der Nähe und steht bei Fragen zur Verfügung.

Ein weiteres Angebot der Ambulanten Hilfen: Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang, worum handelt es sich?

Kinder haben das Recht auf Kontakt mit beiden Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen. Eltern, andere Umgangsberechtigte oder Menschen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Wenn nach einer Trennung der Familie diese Kontakte nicht mehr möglich sind, kann das Jugendamt einen begleiteten Umgang nach § 18(3) SGB VIII einrichten.

Der begleitete Umgang soll das Kind dabei unterstützen, seinen Platz in der aktuellen Familienkonstellation zu finden und sich in die Familiengeschichte seiner Herkunftsfamilien einzuordnen. Das Kind soll darin gestärkt werden, seine Bedürfnisse und Wünsche in die familiären Auseinandersetzungen einzubringen.

Mit den Eltern wird daran gearbeitet, das Kontaktbedürfnis ihres Kindes zum jeweils anderen Elternteil zu akzeptieren und die Kontaktpflege als wichtige Basis für die Persönlichkeits¬ent¬wicklung ihres Kindes anzuerkennen.

In der Regel sollen die Eltern im Rahmen des begleiteten Umgangs jedoch dazu angeleitet werden, tragfähige Absprachen zu entwickeln, so dass die Umgangskontakte des Kindes zu beiden Elternteilen eigenverantwortlich und konfliktfrei stattfinden können.

Begleiteter Umgang bei psychischer Erkrankung

Bei psychischer Erkrankung eines umgangsberechtigten Elternteils helfen die Beratungs¬gespräche dabei, die vorhandenen Fähigkeiten des Vaters/der Mutter zu erkennen und weiter zu entwickeln. Gleichermaßen gilt es die Grenzen im Umgang mit dem Kind heraus¬zuarbeiten. Die Eltern werden dabei unterstützt Regelungen zu entwickeln, die einen lebendigen und geschützten Kontakt zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind ermöglichen. In Einzelfällen kann das auch bedeuten, dass auf eine Begleitung der Umgangskontakte nicht verzichtet werden kann.

Wo findet der Begleitete Umgang statt?

Das hängt davon ab, welche Umgangssituation begleitet werden soll. Wir unterscheiden:

  • die betreute Umgangsanbahnung, wenn über einen längeren Zeitraum kein Kontakt zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil mehr stattgefunden hat.
  • die betreute Übergabe, wenn es zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern in der Übergabesituation kommt.

In Absprache mit den Beteiligten können diese „Umgangssituationen“ zu Hause, in den Räumen Der STEG gGmbH oder in der Öffentlichkeit begleitet werden.

Außerdem gibt es folgende Umgangsformen:

  • den begleiteten Umgang, wenn Befürchtungen bestehen, dass der umgangsberechtigte Elternteil den Kontakt zu seinem Kind nicht angemessen gestalten kann,
  • den beaufsichtigten Umgang, wenn die Gefahr besteht, dass die körperlichen und psychischen Grenzen des Kindes im Kontakt mit dem umgangsberechtigten Elternteil verletzt werden.

Diese Umgänge werden in den Räumen DER STEG gGmbH begleitet.

Bündnispartnerschaft

Wir engagieren uns im Lokalen Bündniss für Familie in Berlin Reinickendorf für ein familienfreundliches Reinickendorf.

Wen kann ich hierzu ansprechen?

Für die Ambulante Hilfe ist unsere Ansprechpartnerin:
Angelika Schmutz, angelika.schmutz@dersteg.de
Telefon 030 4985769-50
Telefax 030 4985769-99

DER STEG gGmbH
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Alt-Reinickendorf 29
13407 Berlin