Betreutes Einzelwohnen für Jugendliche und junge Volljährige (SGB VIII)

- Wege in die Selbstständigkeit -

Worum handelt es sich?

Unser Angebot richtet sich an zwei unterschiedliche Zielgruppen. Zum einen wenden wir uns an junge Menschen, die in unseren therapeutischen Jugendwohngruppen erfolgreich Schritte hin zur Verselbstständigung gemacht haben und die nun einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht mehr bedürfen.

Zum anderen können wir das BEW in unterschiedlicher Prägung jungen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen anbieten, die zuvor nicht in den therapeutischen Jugendwohngruppen betreut wurden, keiner Rund-um-die-Uhr-Betreuung bedürfen oder diese ablehnen.

Ein BEW kann auf Grundlage von § 34 SGB VIII in Verbindung mit § 35a und § 41 in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, den Jugendlichen, den zuständigen Jugendämtern und beteiligten Fachdiensten eingerichtet werden.

Was ist betreutes Einzelwohnen?

Wir suchen gemeinsam mit dem jungen Menschen einen angemessenen Wohnraum und treten zunächst als Hauptmieter auf. Die Jugendlichen erleben aktiv mit, was es bedeutet, eine Wohnung zu mieten. Sie suchen eine Wohnung die ihnen gefällt und in der Region Berlins liegt, in der sie leben wollen. Die jungen Menschen werden, bei vollständiger Verselbstständigung, die Wohnung als Hauptmieter übernehmen.

Sowohl für die Jugendlichen, die in unseren therapeutischen Wohngruppen betreut wurden, als auch für die Gruppe der Jugendlichen, die neu zu uns kommen, ist in dieser Lebensphase die Verselbstständigung die wichtigste Entwicklungsaufgabe.

  • Wir unterstützen die Jugendlichen bei der Führung eines eigenen Haushalts.
  • Wir helfen beim Erhalt einer angemessenen Tagesstruktur bzw. beraten und begleiten die Jugendlichen bei der Entwicklung einer angemessenen beruflichen oder schulischen Perspektive.
  • Wir fördern einen bewussten Umgang mit der eigenen psychischen Beeinträchtigung.
  • Wir ermöglichen die Teilnahme an einem Gruppenangebot, um den Kontakt mit Gleichaltrigen zu fördern.

Die Klärung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie kann Bestandteil des Betreuten Einzelwohnens sein. Die Fachkräfte der DER STEG gGmbH stehen Eltern und Jugendlichen für gemeinsame Gespräche zur Verfügung.

Wir betreuen die Jugendlichen je nach Betreuungsbedarf entweder mit 8 oder 12 Wochenstunden (Regelleistung). Bei Bedarf und Interesse bieten wir therapeutische Einzel- oder Familiengespräche an. Diese Intensivleistung umfasst dann wöchentlich 12 sozialpädagogische Betreuungsstunden und 3 therapeutische Beratungsstunden.

Wir erwarten von den Jugendlichen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit ihrem/er BetreuerIn und die Teilnahme an einem Gruppenangebot.

Wen kann ich hierzu ansprechen?

Für das Betreute Einzelwohnen (SGB VIII) ist unsere Ansprechpartnerin:

Angelika Schmutz, angelika.schmutz@dersteg.de
Telefon 030 4985769-50
Telefax 030 4985769-99

DER STEG gGmbH
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Alt-Reinickendorf 29
13407 Berlin