Ambulante Hilfen

Die Mitarbeiter*innen unserer Ambulanten Hilfen gehen direkt in die Familien und bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Sie unterstützen die gesamte Familie dabei, die Anforderungen des alltäglichen Lebens gemeinsam zu meistern.

Ansprechpartner

Elea Warncke
Bereichsleitung HZE
» elea.warncke@dersteg.de
Tel 030 / 498 57 69 50
Fax 030 / 498 57 69 99

 

Hilfe zur Selbsthilfe

Unsere Ambulanten Hilfen unterstützen die Familienmitglieder, wieder zueinander zu finden und miteinander in Kontakt zu kommen. Unser Angebot versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe. Ein*e Sozialarbeiter*in geht in die Familien und begleitet Erwachsene und Kinder in ihrer vertrauten Umgebung dabei, die oft schwierigen Anforderungen des alltäglichen Lebens zu meistern. Der Kinderschutz spielt bei den Ambulanten Hilfe eine bedeutende Rolle, unser Personal wird regelmäßig geschult und weitergebildet, das Unternehmen hat außerdem eine voll-ausgebildete Kinderschutzbeauftragte.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe

Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe beraten und begleiten wir die gesamte Familie. Erziehungsfragen, Schulbesuch der Kinder, Versorgungsfragen der Familie, Arbeitssituation der Eltern oder psychische Belastungen der Familienmitglieder werden mit der*dem Sozialarbeiter*in besprochen und bearbeitet. Die Kombination aus Begleitung und Beratung ist eine Hilfe zur Selbsthilfe, die die familiären und sozialen Ressourcen stärkt. Wir unterstützen die Familie dabei, sich vorhandene Angebote im Wohnraum zu erschließen und helfen darüber hinaus beim Austausch mit verschiedenen Institutionen wie Schule, Kita, Arbeitsamt, Ärzten oder Kliniken.

 

Betreuungshilfe / Erziehungsbeistand

Mit der Betreuungshilfe bzw. dem Erziehungsbeistand helfen wir Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsproblemen in der Familie, in der Schule oder am Arbeitsplatz. Die Gründe für diese Entwicklungsprobleme können u.a. in einer psychischen Beeinträchtigung liegen. Für die Bewältigung der jeweiligen Situation ist der Einbezug von Familie und sozialem Umfeld wichtig. Im Vordergrund steht aber das Kind bzw. der*die Jugendliche und die Unterstützung zu altersgemäßem und selbstständigem Handeln.

 

Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer Familie oder in einer eigenen Wohnung leben. Sie ist eine intensive Unterstützung beim Start in ein eigenverantwortliches Leben. Wichtige Themen sind unter anderem der Umgang mit Geld, die Pflege von Freundschaften und die Entwicklung einer beruflichen Perspektive.

 

Begleiteter Umgang

Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Neben der Begleitung der Umgangskontakte sowie der Arbeit mit den Kindern ist die Beratung der Eltern ein wichtiger Bestandteil dieser Hilfeform. Die Gestaltung der Umgangskontakte liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. anderer Umgangsberechtigter. Dabei werden sie von unseren Fachkräften unterstützt, beraten und – wenn notwendig – begrenzt. Der Begleitete Umgang hilft den Eltern, Verständnis und Akzeptanz für das Kontaktbedürfnis ihres Kindes zu entwickeln. Und er hilft dem Kind, seinen Platz in der Familienkonstellation zu finden.

 

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Das Betreute Einzelwohnen ist eine stationäre Hilfe innerhalb der Ambulanten Hilfen für Jugendliche mit seelischen Schwierigkeiten, die aufgrund ihrer Erkrankung mit besonderen Problemen konfrontiert sind. Unsere Unterstützung kann alltagspraktische, soziale und berufliche Fähigkeiten der*des Jugendlichen betreffen.

  • Beratung und Begleitung bei der Entwicklung einer beruflichen oder schulischen Perspektive
  • Unterstützung bei der Führung von Haushalt und Tagesstruktur
  • Acht bis zwölf Wochenstunden Betreuung sowie therapeutische Einzel- oder Familiengespräche
  • Hilfe beim Umgang mit der eigenen psychischen Beeinträchtigung
  • Förderung des Kontakts zu Gleichaltrigen durch Gruppenangebote

 

Team und Standorte

Unser Team setzt sich aus erfahrenen Sozialpädagog*innen und Erziehungswissenschaftler*innen zusammen. Die Mitarbeiter*innen verfügen über diverse Zusatzausbildungen, wie z.B. systemische Familientherapie, systemische Beratung oder Traumapädagogik.

Unser gemütlicher Besprechungsraum, unsere Büroräume sowie ein gut ausgestatteter Kinderraum befinden sich am Standort Alt-Reinickendorf. Da es sich bei den Hilfen zur Erziehung um eine ambulante Hilfe handelt, findet der Großteil unserer Arbeit außerhalb unserer unser Räume statt: Entweder bei den Familien zuhause oder auf dem Weg zu ihnen, im Gespräch im Café oder auf dem Spielplatz. Unsere Standorte für das Betreute Einzelwohnen befinden sich in verschiedenen Bezirken.

 

Voraussetzungen und Kostenübernahme

Für die Gewährung der beschriebenen Hilfen ist ein Antrag von den sorgeberechtigten Eltern beim zuständigen Jugendamt notwendig. Gemeinsam wird ein Hilfeplan aufgestellt und die Ziele der jeweiligen Hilfe sowie der Überprüfungszeitraum festgelegt.

Die Kosten der ambulanten Hilfen (Betreuungshilfe bzw. Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe §31 SGB VIII, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 SGB VIII) sowie des Begleiteten Umgangs (§18 SGB VIII) übernehmen die Jugendämter.