Sozialpädagogisches Angebot mit schulischer Förderung

Unser Sozialpädagogisches Angebot mit schulischer Förderung bietet seelisch beeinträchtigten Jugendlichen ab 13 Jahren schulische Bildung und notwendige sozialpädagogische Förderung und Begleitung.

Ansprechpartner

Stephan Nischan
Teamleitung Sozialpädagogisches Angebot mit schulischer Förderung
» stephan.nischan@dersteg.de
Mobil 0176 / 56 90 66 83
Tel 030 / 498 57 69 65
Fax 030 / 498 57 69 99

 

Schule – nur anders

Im Sozialpädagogischen Angebot mit schulischer Förderung bieten wir zwölf Jugendlichen eine strukturierende altersangemessene Unterstützung, die den (aktuell) eingeschränkten Fähigkeiten und Belastungen sowie schwankenden Leistungs- und Kontaktvermögen gerecht wird.

Nicht für jede*n Jugendliche*n ist es möglich, die Regelangebote innerhalb des Schulsystems zu besuchen. Psychische Erkrankungen oder deren Folgen stellen eine große Hürde dar und verhindern den seelisch beeinträchtigten Heranwachsenden den Schulbesuch. Unser Sozialpädagogisches Angebot mit schulischer Förderung (SSF) in Kooperation mit der Wiesengrund-Schule richtet sich an Jugendliche ab 13 Jahren, denen es wegen einer psychischen Erkrankung nicht möglich ist, eine Regelschule zu besuchen. In kleiner Gruppe mit festen Bezugspersonen gestalten wir den Tagesablauf nach einer festen Struktur. Lernen, essen, ausruhen, diskutieren, Sport und weitere Förderprogramme helfen den Jugendlichen bei der Bewältigung der schulischen Aufgaben.

 

Sozialpädagogische Hilfe

Die schulische Förderung ist eingebettet in die sozialpädagogische Hilfe. Morgens werden die Jugendlichen von den Sozialarbeiter*innen des Projekts begrüßt und betreut. Hierzu gehört ein tägliches gemeinsames Frühstück. Es folgen vier Unterrichtseinheiten der schulischen Förderung. Danach wird gemeinsam eingekauft, gekocht und gegessen. Nachmittags gibt es verschiedene Förderangebote, unter anderem das Training sozialer Kompetenzen (z.B. der Auseinandersetzung mit den Themen Mobbing, Sexualität, Respekt oder der U-18 Wahl) sowie Werk- und Sportangebote (z.B. Graffitis, Bouldern oder im Park picknicken). Der Nachmittag wird außerdem für individuelle Förder- und Elterngespräche sowie für gelegentliche Hausbesuche genutzt. Durch die kontinuierliche, individuelle und wertschätzende therapeutische Begleitung können die Jugendlichen lernen, mit ihrer Erkrankung umzugehen.

 

Schulische Förderung

Die schulische Förderung umfasst alle Hauptfächer sowie wichtige Nebenfächer einer Regelschule und wird von Lehrer*innen der Wiesengrund-Schule durchgeführt. Individuelle Leistungspläne ermöglichen es den Jugendlichen, eigene Grenzen zu überschreiten und persönliche Erfolge zu erzielen. Bei einigen Jugendlichen führt es dazu, dass sie eine Wiederzurückführung an eine Regelschule schaffen. Das schulische Ziel der Förderung ist die BBR (Berufsbildungsreife), es kann aber auch die erweiterte BBR oder der MSA (Mittlerer Schulabschluss) erreicht werden.

 

Zeitlicher Umfang

Die Jugendlichen können das Angebot von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 9 bis 14 Uhr besuchen. In den Berliner Schulferien bieten wir ein Ferienprogramm an – nur drei Wochen während der Berliner Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt unser Angebot geschlossen. Das SSF ist ein individualisiertes, personenzentriertes Angebot. Entsprechend der aktuellen psychischen Verfassung und Leistungsfähigkeit werden für jede*n Jugendliche*n individuelle Teilnahmezeiten vereinbart. Im Durchschnitt bleiben die Jugendlichen ein bis anderthalb Jahre im Sozialpädagogischen Angebot mit schulischer Förderung.

 

Team und Standort

Die Jugendlichen werden von zwei Sozialpädagog*innen und zwei Erzieher*innen sowie den Lehrer*-innen der Wiesengrund-Schule betreut. Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig weitergebildet und supervidiert.

Unsere Räumlichkeiten umfassen einen Schulraum, mehrere Aufenthaltsräume sowie eine großzügige Küche. Sie befinden sich in Alt-Reinickendorf. Unser Standort ist von Parks umgeben, die für vielfältige Außenaktivitäten genutzt werden.

 

Voraussetzungen und Kostenübernahme

Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 13 Jahren mit fachärztlicher Diagnose (z.B. Angst- oder Zwangsstörung, Persönlichkeitsentwicklungsstörung, Depression, schizophrene Störung), bei denen durch das Jugendamt eine Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des §35a SGB VIII festgestellt wurde.

Die Kosten dieser teilstationären Hilfe übernehmen die Jugendämter, wenn aufgrund der Einkommensverhältnisse die sozialrechtlichen Kriterien erfüllt sind. Eine eventuelle Beteiligung an den Kosten ist einkommensabhängig und richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung.